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    Tierschutz geht uns alle an!

    Wir haben sehr viel getan ...
    doch es gibt ja noch so viel zu tun!

    Kastrationspflicht für Katzen

    "Werden Katzen mit regelmässigen Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben."


    (Quelle: BGBL ll Nr.486/ 2004 Anlage1, 2.10 Mindestanforderung für die Haltung von Katzen)

    katzen

    Bereits seit dem Jahre 2005 ist im Österreichischen Tierschutz verankert, dass Katzen mit Zugang ins Freie kastriert werden müssen. Dies stellt zwar hohe Anforderungen für die Katzenhaltung dar. Jedoch im Hinblick auf unkontrolliertes Vermehren unserer schnurrenden Freunde, die als Streuner unterwegs sind, eine gute Sache. Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht müssen Katzenbesitzer mit einer empfindlichen Geldstrafe bis € 3900,- rechnen.


    Katzen können bereits mit vier Monaten geschlechtsreif werden. Daraus ergibt sich, dass Jungkätzchen bereits zwischen dem vierten und sechsten Lebensmonat kastriert werden sollen. Das Abwarten bis die Katze erst rollig ist oder der Kater bereits markiert, ist nicht mehr zeitgemäss.